Beim Sachsenspiegel handelt es sich um ein mittelalterliches Rechtsbuch, verfasst von dem Adligen Eike von Repgow in der Zeit zwischen 1220 und 1235. Das Recht im Mittelalter war immer erst einmal Gewohnheitsrecht. Wenn eine Sache über eine lange Zeit auf eine bestimmte Art und Weise gehandhabt wurde, galt eben diese Art und Weise als die rechtmäßige. Und genau dieses Recht hat Eike von Repgow im Sachsenspiegel niedergeschrieben. Es handelt sich also nicht um ein Gesetzbuch, welches neue Gesetze enthält. Hier wurde nur festgehalten, was in der Rechtstradition schon lange galt. Es handelt sich also eher um eine Sammlung, nicht um eine Neuschöpfung.
Das Buch ist in zwei Teile aufgeteilt, das Landrecht und das Lehnrecht. Als Landrecht bezeichnet man hier das Recht der freien Menschen, inklusive dem Strafrecht. Das Lehnrecht bezieht sich auf die Beziehungen der verschiedenen Stände im Lehnssystem zueinander. Das Stadtrecht taucht im Sachsenspiegel nicht auf, genausowenig das Hof- und das Dienstrecht.
Besonders wichtig ist die Entwicklung der sieben sogenannten Heerschilde: König, geistliche Fürsten, weltliche Fürsten, freie Herren, Ministeriale, deren Lehnsleute und ein siebter Heerschild, der nicht näher benannt ist. Auch hier fällt auf, dass Bauern und Städter ausgespart wurden.
Die Rechtsprechung erfolgte durch die im jeweiligen Gebiet zuständigen Herren. Gerichtssitze waren häufig auch Sitze des Adels, mussten dies aber nicht zwangsläufig sein. Das Gericht konnte aber auch durch Vertreter der Adligen erfolgen, beispielsweise dem Vogt einer Burg. Diese Gerichte richteten sich dann nach den Rechtsbräuchen, die in der jeweiligen Region üblich waren. Es gab also mehrere verschiedenen Gewohnheitsrechte.
Der Sachsenspiegel blieb sehr lange in Gebrauch. In Preußen wurde er bis 1794, in Sachsen bis 1865 verwendet. Im Privatrecht kam es auch nach 1900 in Einzelfällen vor, dass sich Gerichte auf den Sachsenspiegel beriefen. Er nahm sogar einen gewissen Einfluss auf das BGB, seine Bedeutung reicht also bis in unsere moderne Zeit.
Diese Rechtssammlung ist ein schönes Beispiel dafür, wie stark das Mittelalter die Neuzeit beeinflusst hat und zum Teil immer noch beeinflusst. Das gilt in besonderem Maße für das Rechtsdenken. Das Gewohnheitsrecht stammte noch aus germanischen Zeiten und wurde im Mittelalter weiterhin verwendet. Erst lange Zeit nachdem es schriftlich festgehalten wurde, entwickelte sich das Verfahren der systematischen Schaffung neuer Gesetze.
Heute lässt sich der Sachsenspiegel bequem online studieren: http://www.sachsenspiegel-online.de/cms/.
Über den Autor:

Daniel Ossenkop hat Geschichte, English Studies sowie Mittelalterliche Geschichte an der TU Braunschweig und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf studiert. Seine Masterarbeit zur Belagerung von Neuss durch den Burgunderherzog Karl den Kühnen 1475 ist 2014 im Diplomica-Verlag erschienen. Heute arbeitet er als Lehrer für Geschichte und Englisch.